Bundeshaus Bern
§ 01 — LAUWENFELD RECHTSPRAXIS

Rechtliche Begleitung
auf Bundesebene

Lauwenfeld vertritt Unternehmen und Behörden in Verfahren vor schweizerischen Bundesbehörden. Unsere Praxis verbindet prozessuale Sorgfalt mit substanziellem Verständnis des Bundesverwaltungsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Vergaberechts.

§ 02 — LEISTUNGSBEREICHE

Spezialisierte Rechtspraxis

Drei abgegrenzte Praxisbereiche, die das Spektrum bundesnaher Rechtsberatung abdecken.

Bundesverwaltungsrechtliche Praxis
CHF 720 / Stunde

Bundesverwaltungsrechtliche Praxis

Vertretung in Verfahren vor schweizerischen Bundesbehörden und dem Bundesverwaltungsgericht. Verfahrensplanung, schriftliche Eingaben, Verhandlungsvertretung und Nachberatung.

  • Verfahrensbegleitung 6–18 Monate
  • Behördenvertretung vor BVGER
  • Sachverhaltsprüfung und Eingaben
Anfrage
Wettbewerbsrechtliche Beratung
CHF 830 / Stunde

Wettbewerbsrechtliche Beratung

Kartellrechtliche Beratung bei WEKO-Verfahren, Fusionskontrolle und Compliance-Fragen. Koordination mit europäischen Wettbewerbsrahmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

  • 8–18 Wochen pro Mandat
  • WEKO-Verfahren und Fusionskontrolle
  • Compliance-Analyse und Dokumentation
Anfrage
Vergaberechtliche Praxis
CHF 580 / Stunde

Vergaberechtliche Praxis

Vertretung von Anbietern und Vergabestellen in öffentlichen Beschaffungsverfahren auf Bundes- und Kantonsebene. Präventive Beratung und Rechtsmittelverfahren.

  • Überprüfungsverfahren 4–9 Monate
  • Bund und Kantone
  • Vor- und nachgelagerte Beratung
Anfrage
§ 03 — ARBEITSWEISE

Substanz statt Formalismus

Die Praxis von Lauwenfeld gründet auf dem Grundsatz, dass rechtliche Vertretung vor Bundesbehörden substanzielle Vorbereitung, Verfahrenskenntnis und eine nüchterne Einschätzung der Interessenlage verlangt. Wir arbeiten methodisch und ergebnisorientiert.

Bundesnahe Standortkenntnis
Kanzleisitz in Bern ermöglicht unmittelbaren Zugang zu Bundesbehörden und Fachgerichten.
Sorgfältige Sachverhaltsprüfung
Jedes Mandat wird eingehend analysiert, bevor prozessuale oder beraterische Schritte unternommen werden.
Koordination Schweiz–EU
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten koordinieren wir schweizerisches und europäisches Recht.
Transparente Kommunikation
Regelmässige Berichterstattung und erreichbare Ansprechpersonen während des gesamten Mandats.
15+
Jahre Praxiserfahrung
340+
Mandate begleitet
3
Praxisbereiche
CH
Bundesebene fokus
§ 04 — KONTAKTAUFNAHME

Haben Sie ein Anliegen auf Bundesebene?

Wir nehmen uns Zeit für eine erste Einschätzung Ihrer Situation. Schildern Sie uns Ihr Anliegen – unverbindlich und vertraulich.

[email protected] · Kramgasse 43, 3011 Bern
§ 05 — HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zu unserer Praxis

In welchen Verfahren kann Lauwenfeld tätig werden?
Die Kanzlei ist auf Verfahren vor schweizerischen Bundesbehörden spezialisiert – darunter das Bundesverwaltungsgericht, die Wettbewerbskommission (WEKO) sowie Vergabestellen auf Bundes- und Kantonsebene. Wir begleiten sowohl Unternehmen als auch Behörden in erstinstanzlichen und Rechtsmittelverfahren.
Wie läuft eine erste Mandatsanfrage ab?
Nach Eingang Ihrer Anfrage nehmen wir innerhalb von zwei Arbeitstagen Kontakt auf. In einem ersten Gespräch klären wir die Ausgangslage und prüfen, ob und in welcher Form eine Mandatsübernahme in Betracht kommt. Erst danach erfolgt eine schriftliche Honorarvereinbarung.
Welche Kosten entstehen bei einer Erstberatung?
Die Stundenansätze variieren je nach Praxisbereich: Bundesverwaltungsrecht CHF 720, Wettbewerbsrecht CHF 830, Vergaberecht CHF 580. Für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens erheben wir in der Regel pauschal eine Orientierungsgebühr, die bei Mandatserteilung angerechnet wird.
Arbeitet Lauwenfeld auch mit ausländischen Kanzleien zusammen?
Ja. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten – insbesondere im Wettbewerbsrecht – koordinieren wir regelmässig mit spezialisierten Kanzleien in der EU. Die Federführung bleibt dabei bei Lauwenfeld, um eine kohärente schweizerische Verfahrensstrategie sicherzustellen.
Wie lange dauern typische Mandate?
Die Verfahrensdauer hängt stark vom Praxisbereich ab. Bundesverwaltungsrechtliche Verfahren dauern typischerweise 6–18 Monate, wettbewerbsrechtliche Mandate 8–18 Wochen, vergaberechtliche Überprüfungsverfahren 4–9 Monate. Wir informieren Sie zu Beginn eines Mandats über realistische Zeitplanung.
Wie wird die Vertraulichkeit gesichert?
Als zugelassene Rechtsanwälte unterliegen wir dem gesetzlichen Berufsgeheimnis nach Art. 13 BGFA. Alle Mandatsinformationen werden vertraulich behandelt. Intern werden Zugriffsrechte auf Mandatsdaten eng beschränkt.
§ 06 — STANDORT

Kanzlei in der Altstadt Bern

Kramgasse 43, 3011 Bern — im historischen Zentrum, in unmittelbarer Nähe zu Bundeshaus und Bundesverwaltungsgericht.

§ 07 — KONTAKT

Anfrage stellen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen.

KONTAKTANGABEN
ADRESSE
Kramgasse 43
3011 Bern, Schweiz
BÜROZEITEN
Mo–Do: 08:00–17:30
Fr: 08:00–16:30
Sa–So: geschlossen

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