Stimmen aus
der Praxis
Was Mandantinnen und Mandanten über die Zusammenarbeit mit Lauwenfeld berichten.
← Zur StartseiteWas Mandantinnen und Mandanten sagen
Wir wurden in einem Vergabeverfahren auf Bundesebene von Lauwenfeld vertreten. Die Vorbereitung der Beschwerde war gründlich und die Argumentation schlüssig. Was ich besonders schätzte: klare Einschätzungen zu realistischen Aussichten – ohne falsche Erwartungen zu wecken.
Unser Unternehmen war in eine WEKO-Vorabklärung involviert. Frau Rüfenacht hat uns durch das Verfahren geführt – ruhig, sachkundig und mit einem konkreten Plan. Die Koordination mit dem europäischen Recht war dabei besonders wertvoll, weil der Sachverhalt grenzüberschreitend war.
Ich hatte ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer Subventionsfrage. Herr Habegger hat den Fall sorgfältig analysiert und mir von Beginn an eine ehrliche Einschätzung gegeben. Die Eingaben waren präzise und die Kommunikation während des ganzen Verfahrens verlässlich.
Als Vergabestelle haben wir Lauwenfeld beigezogen, um eine Ausschreibung auf BöB-Konformität zu prüfen. Die Beratung war praxisnah und hat uns geholfen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. Wir werden die Kanzlei bei künftigen Beschaffungen wieder beiziehen.
Fusionskontrollmeldung vor WEKO. Das Team hat die Dokumentation gründlich vorbereitet. Zeitlich hat alles wie geplant geklappt. Besonders positiv: Man wurde stets auf dem Laufenden gehalten, ohne die Kanzlei selbst kontaktieren zu müssen.
Wir hatten eine Auseinandersetzung mit einer Bundesbehörde über eine Bewilligungsverfügung. Herr Habegger hat das Verfahren ruhig geführt. Die schriftliche Qualität der Eingaben war überzeugend. Das Ergebnis war besser als erwartet – und der Kostenrahmen wurde eingehalten.
Ausgewählte Mandatsbeispiele
Anonymisierte Darstellungen typischer Mandatssituationen.
Ein mittelständisches Unternehmen erhielt eine ablehnende Verfügung einer Bundesbehörde in einer Subventionsfrage. Die gesetzliche Beschwerdefrist war kurz, der Sachverhalt rechtlich komplex.
Lauwenfeld erarbeitete innert kurzer Frist eine substantiierte Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Im Verfahren wurden zusätzliche Beweismittel eingebracht und eine Verhandlung beantragt.
Das BVGER hiess die Beschwerde teilweise gut und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück. Im zweiten Verfahren erhielt der Mandant die ursprünglich beantragte Subvention zugesprochen. Verfahrensdauer: 14 Monate.
Ein Industrieunternehmen plante eine Akquisition, die der WEKO-Fusionskontrolle unterlag. Die zeitlichen Anforderungen des Fusionskontrollverfahrens standen unter Druck durch vertragliche Fristen.
Lauwenfeld koordinierte die Meldungsunterlagen und begleitete die Vorabgespräche mit dem WEKO-Sekretariat. Die Dokumentation wurde vollständig und innert Frist eingereicht.
Das WEKO-Verfahren wurde innerhalb der Phase-I-Frist abgeschlossen. Die Transaktion konnte termingerecht vollzogen werden. Gesamtdauer ab Mandatsbeginn bis Freigabe: 9 Wochen.
Ein Anbieter erhielt keinen Zuschlag bei einer IT-Beschaffung des Bundes. Nach Einsicht in die Evaluationsunterlagen zeigten sich Hinweise auf Unregelmässigkeiten im Bewertungsverfahren.
Lauwenfeld führte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und beantragte aufschiebende Wirkung. Im Verfahren wurden die Evaluationsmängel detailliert dargelegt.
Das Gericht gewährte aufschiebende Wirkung und stellte im Hauptverfahren eine unzulässige Bewertung fest. Die Vergabe wurde aufgehoben. Verfahrensdauer: 6 Monate.
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